PARKLOT > Flughafen Warschau-Chopin > Parking Offizieller Flughafenparkplatz P2
Mehrstöckiges Parkhaus P2 direkt am Terminal spart Zeit und garantiert Sicherheit. Der Parkplatz wird rund um die Uhr beaufsichtigt und teilweise überwacht. Er bietet 750 markierte Stellplätze. Parking P2 ist der offizielle Parkplatz des Warschauer Chopin-Flughafens.
Dank der Zusammenarbeit mit dem Flughafen Chopin können Sie bei einer Buchung über PARKLOT sicher sein, dass bei Ihrer Ankunft ein Parkplatz für Sie bereitsteht. Nach der Reservierung erhalten Sie eine Bestätigung, die Sie beim Verlassen des Parkplatzes in gedruckter Form oder auf Ihrem Handy vorlegen sollten.
Sicheres Parken
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Das Parkhaus P2 des Flughafens Okęcie bedeutet, dass Ihr Auto völlig sicher ist. Wenn Sie aus dem Land fliegen, wird es von hochqualifizierten Sicherheitsbeamten bewacht. Auf dem P2-Parkplatz am Flughafen Okęcie ist Ihr Auto vor Witterungseinflüssen geschützt. Der Parkplatz wird teilweise überwacht, die Versicherung deckt keine Parkschäden ab.
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Dieser professionelle Flughafenparkplatz in Warschau genießt das Vertrauen von Kunden aus der ganzen Welt und genießt positive Bewertungen. Wenn Sie vom Flughafen Okecie abfliegen, ist dieser Parkplatz die beste Wahl für Sie.
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Um eine Rechnung für die bei PARKLOT gebuchten Parkdienstleistungen zu erhalten, senden Sie einfach eine entsprechende Information an kontakt@parklot.pl.
Der Betreiber des Parkplatzes ist das staatliche Unternehmen "Flughäfen"
. P2-Parkplatzordnung
. Informationen zum Flughafen: +48 22 650 42 20
Wenn Sie zum Parkplatz zurückkehren, müssen Sie dem Parkwächter Ihre Buchungsbestätigung vorlegen und ein spezielles Ticket für die Ausfahrt ziehen, bevor Sie den Parkplatz verlassen.
Die Reservierung berechtigt zur Nutzung des Parkplatzes P2 (beinhaltet nicht PREMIUM oder P1).
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Jeder weitere Tag bei Überschreitung der reservierten Parkzeit kostet zusätzlich 70 PLN.
Sergey A.
5.00/5
Mehr lesen: Bewertungen zum Parkplatz Offizieller Flughafenparkplatz P2 (671)
Im Rahmen der Verpflichtung gemäß Art. 12a Abs. 2 und 4 des Gesetzes vom 30.05.2014 über Verbraucherrechte (Gesetzblatt von 2020, Pos. 287) informiert der Dienstleister hiermit über die Aufteilung der Pflichten im Zusammenhang mit dem über den Dienstvertrag für Parkdienstleistungen zwischen dem Dienstleister und den Eigentümern der Parkplätze, die ihre Angebote auf dem Dienst des Dienstleisters präsentieren. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass alle auf dem Dienst des Dienstleisters verfügbaren Angebote von Unternehmern stammen.
Die Aufgabe des Dienstleisters ist:
Das Platzieren von Angeboten für Parkdienstleistungen auf der Website in der vom Parkplatzbesitzer oder den für die Zusammenarbeit Verantwortlichen übermittelten Formulierung, einschließlich der Preise. Der Dienstleister hat keinen Einfluss auf die Höhe der genannten Preise, ändert sie nicht und übermittelt stets die aktuellsten Preise, die von Parkplätzen und Partnern bereitgestellt werden.
Bereitstellung von Informationen per E-Mail an Reisende über die Hauptmerkmale des Dienstes:
Standort des Parkplatzes, Kontaktdaten für die Parkplatzverwaltung;
Informationen über Transfers, gegebenenfalls deren Fehlen, insbesondere die Dauer;
alle Annehmlichkeiten, die vom Parkplatz angeboten werden;
Informationen zu Sprachvoraussetzungen, falls die Nutzung bestimmter Parkdienstleistungen durch den Reisenden von erfolgreicher mündlicher Kommunikation abhängt;
Informationen über die Verfügbarkeit von Parkdiensten für Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie, auf Wunsch des Reisenden, genaue Angaben zur Anpassung an seine Bedürfnisse.
Veröffentlichung von Informationen auf der Website über:
den Preis der Parkdienstleistung und die Zahlungsmethode;
die Art der zusätzlichen Kosten, die dem Nutzer entstehen können;
das Recht des Nutzers, den Vertrag über die Parkdienstleistung innerhalb des vom Website-Regelwerk vorgesehenen Zeitraums vor Beginn der Dienstleistung zu kündigen;
Handelsname, Adresse, Wegbeschreibung und Öffnungszeiten des Parkplatzes.
Reservierung und Kauf der Parkdienstleistung sowie zusätzlicher vom Parkplatz angebotener Dienste ermöglichen.
Kauf einer vom externen Partner, der keinen Vertrag mit dem Parkplatz hat – Inter Partner Assistance S.A., angebotenen Versicherung für die Parkdienstleistung.
Bereitstellung individueller kommerzieller Informationen über Angebote an Nutzer, die über E-Mail Kontakt mit der Website aufgenommen haben.
Abwicklung der durch den Nutzer abgeschlossenen Verträge, insbesondere die Übermittlung von Informationen über Reservierungen vom Parkplatz sowie die Übermittlung von Informationen von der Versicherungsgesellschaft, falls der Nutzer eine solche Versicherung erworben hat.
Ermöglichung des Nutzers, Änderungen an der Reservierung innerhalb der vom Reglement vorgesehenen Zeit vorzunehmen, sowie die Weitergabe aller sonstigen Informationen, die die Durchführung des Parkdienstes beeinflussen, sowie Unterstützung bei der Kommunikation des Nutzers mit dem Parkplatz während der Parkdienstleistung.
Bearbeitung von Reklamationen im Bereich der eigenen Tätigkeit und der erbrachten Dienstleistungen, insbesondere im Verkaufsprozess – Korrektheit und Qualität der Betreuung im Verkaufsprozess der im Serviceangebot verfügbaren Dienstleistungen sowie der After-Sales-Betreuung.
Die Aufgabe des Parkplatzes ist:
die Übermittlung von Parkplatzangeboten an den Dienstleister, einschließlich Informationen über den Preis der Dienstleistung, insbesondere Parken auf dem Parkplatz sowie die Preise für zusätzliche Dienstleistungen, die der Nutzer in Anspruch nimmt;
die Bereitstellung von Daten und Informationen an den Dienstleister, die für die Erbringung der Parkdienstleistungen erforderlich sind;
die Bereitstellung von Präsentationen mit Fotos des Parkplatzes und Transferfahrzeugen in den Angeboten, die an den Dienstleister geliefert werden;
ordnungsgemäße Erfüllung des mit dem Nutzer geschlossenen Vertrags;
Bearbeitung von Reklamationen, deren Gegenstand die nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags durch den Parkplatz ist.