PARKLOT > Flughafen Malaga Costa del Sol > Parking Malaga Airport Parking
Dieser Parkplatz ist darauf spezialisiert, einen Parkservice oder einen Parkservice anzubieten und bietet die wettbewerbsfähigsten Preise in seiner Kategorie vom Flughafenparkplatz Malaga . Sie müssen nur zum Abflugterminal des Flughafens fahren, wo Ihr Fahrzeug abgeholt und zum Parkplatz des Flughafens von Malaga gebracht wird, wo es sich bis zu Ihrer Rückkehr von Ihrer Reise darum kümmert. Bei der Übergabe wird der Zustand des Fahrzeugs überprüft, um Missverständnisse bei der Rückgabe zu vermeiden. Wenn Sie zurückkommen, rufen Sie bei der Landung an und ein Mitarbeiter bringt Ihr Auto zum vereinbarten Punkt. Die Möglichkeit, ein Auto am Flughafen Malaga abzustellen, ist sehr komfortabel und spart Ihnen Zeit und Komplikationen. Bei der Online-Reservierung erhalten Sie eine E-Mail mit den genauen Anweisungen, einer Beschreibung des Lieferortes und der Telefonnummer, die Sie vor Ihrer Ankunft anrufen müssen.
Das Parken am Flughafen Malaga bietet zwei Parkmöglichkeiten für Ihr Auto, wenn Sie das Auto am Flughafen Malaga verlassen. Die Außenbereiche haben eine Umfassungsmauer und die Innenbereiche sind geschlossen und überdacht.Auf dem Parkplatz besteht die Möglichkeit, das Auto zu waschen, dies ist jedoch ein zusätzlicher Service und nicht im Preis inbegriffen.
Der Parkplatz des Flughafens von Malaga ist mit Sicherheitskameras und 24-Stunden-Überwachung ausgestattet. Sie haben bei der Allianz eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Sicherheit Ihres Autos hat für sie Priorität, Ihr Fahrzeug wird nur den Parkplatz des Flughafens von Malaga verlassen, um Ihnen vom angestellten Fahrer zugestellt zu werden.
Der Parkplatz am Flughafen Malaga befindet sich ganz in der Nähe des Flughafens, aber Sie müssen nur zum Abflugbereich des Terminals 2 des Flughafens Malaga neben dem Tabakladen fahren. Dort erwartet Sie der Fahrer, um Ihr Auto in Empfang zu nehmen. Sie können den Flughafen Malaga von Marbella, Antequera oder Motril aus erreichen.
Im Rahmen der Verpflichtung gemäß Art. 12a Abs. 2 und 4 des Gesetzes vom 30.05.2014 über Verbraucherrechte (Gesetzblatt von 2020, Pos. 287) informiert der Dienstleister hiermit über die Aufteilung der Pflichten im Zusammenhang mit dem über den Dienstvertrag für Parkdienstleistungen zwischen dem Dienstleister und den Eigentümern der Parkplätze, die ihre Angebote auf dem Dienst des Dienstleisters präsentieren. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass alle auf dem Dienst des Dienstleisters verfügbaren Angebote von Unternehmern stammen.
Die Aufgabe des Dienstleisters ist:
Das Platzieren von Angeboten für Parkdienstleistungen auf der Website in der vom Parkplatzbesitzer oder den für die Zusammenarbeit Verantwortlichen übermittelten Formulierung, einschließlich der Preise. Der Dienstleister hat keinen Einfluss auf die Höhe der genannten Preise, ändert sie nicht und übermittelt stets die aktuellsten Preise, die von Parkplätzen und Partnern bereitgestellt werden.
Bereitstellung von Informationen per E-Mail an Reisende über die Hauptmerkmale des Dienstes:
Standort des Parkplatzes, Kontaktdaten für die Parkplatzverwaltung;
Informationen über Transfers, gegebenenfalls deren Fehlen, insbesondere die Dauer;
alle Annehmlichkeiten, die vom Parkplatz angeboten werden;
Informationen zu Sprachvoraussetzungen, falls die Nutzung bestimmter Parkdienstleistungen durch den Reisenden von erfolgreicher mündlicher Kommunikation abhängt;
Informationen über die Verfügbarkeit von Parkdiensten für Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie, auf Wunsch des Reisenden, genaue Angaben zur Anpassung an seine Bedürfnisse.
Veröffentlichung von Informationen auf der Website über:
den Preis der Parkdienstleistung und die Zahlungsmethode;
die Art der zusätzlichen Kosten, die dem Nutzer entstehen können;
das Recht des Nutzers, den Vertrag über die Parkdienstleistung innerhalb des vom Website-Regelwerk vorgesehenen Zeitraums vor Beginn der Dienstleistung zu kündigen;
Handelsname, Adresse, Wegbeschreibung und Öffnungszeiten des Parkplatzes.
Reservierung und Kauf der Parkdienstleistung sowie zusätzlicher vom Parkplatz angebotener Dienste ermöglichen.
Kauf einer vom externen Partner, der keinen Vertrag mit dem Parkplatz hat – Inter Partner Assistance S.A., angebotenen Versicherung für die Parkdienstleistung.
Bereitstellung individueller kommerzieller Informationen über Angebote an Nutzer, die über E-Mail Kontakt mit der Website aufgenommen haben.
Abwicklung der durch den Nutzer abgeschlossenen Verträge, insbesondere die Übermittlung von Informationen über Reservierungen vom Parkplatz sowie die Übermittlung von Informationen von der Versicherungsgesellschaft, falls der Nutzer eine solche Versicherung erworben hat.
Ermöglichung des Nutzers, Änderungen an der Reservierung innerhalb der vom Reglement vorgesehenen Zeit vorzunehmen, sowie die Weitergabe aller sonstigen Informationen, die die Durchführung des Parkdienstes beeinflussen, sowie Unterstützung bei der Kommunikation des Nutzers mit dem Parkplatz während der Parkdienstleistung.
Bearbeitung von Reklamationen im Bereich der eigenen Tätigkeit und der erbrachten Dienstleistungen, insbesondere im Verkaufsprozess – Korrektheit und Qualität der Betreuung im Verkaufsprozess der im Serviceangebot verfügbaren Dienstleistungen sowie der After-Sales-Betreuung.
Die Aufgabe des Parkplatzes ist:
die Übermittlung von Parkplatzangeboten an den Dienstleister, einschließlich Informationen über den Preis der Dienstleistung, insbesondere Parken auf dem Parkplatz sowie die Preise für zusätzliche Dienstleistungen, die der Nutzer in Anspruch nimmt;
die Bereitstellung von Daten und Informationen an den Dienstleister, die für die Erbringung der Parkdienstleistungen erforderlich sind;
die Bereitstellung von Präsentationen mit Fotos des Parkplatzes und Transferfahrzeugen in den Angeboten, die an den Dienstleister geliefert werden;
ordnungsgemäße Erfüllung des mit dem Nutzer geschlossenen Vertrags;
Bearbeitung von Reklamationen, deren Gegenstand die nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags durch den Parkplatz ist.