P4 Mitteldeck Holiday - Offizieller Parkplatz des Flughafens Helmut Schmidt Flughafen Hamburg

Flughafenstraße 1-3, 22335, Hamburg, Niemcy

Informationen über Parkplatz P4 Mitteldeck Holiday - Offizieller Parkplatz des Flughafens am Flughafen Hamburg

P4 – mittlere Ebene – Offizieller Flughafen-Parkplatz

Der offizielle Parkplatz am Hamburg Airport liegt zwischen Terminal 1 und Terminal 2 und bietet einen bequemen Zugang zu beiden Terminalbereichen.

🚶 Weg zum Terminal

Die mittlere Ebene des Parkplatzes P4 befindet sich in unmittelbarer Nähe der Terminals. Die Einfahrt auf den Mitteldeck ist von zwei Seiten aus möglich: von der Seite des Terminal 1 sowie von der Seite des Terminal 2. Der Parkplatz P4 liegt gegenüber von Terminal 1, dem Airport Plaza und Terminal 2.

🍵 Zusätzlich

• offizieller Parkplatz am Hamburg Airport
• mittlere Ebene des Parkplatzes P4 (Mitteldeck)
• maximale Fahrzeughöhe: 2,00 m
• Parkplatz ohne architektonische Barrieren
• automatische Kennzeichenerkennung
• Einfahrt auf den Mitteldeck von der Seite von Terminal 1 mit automatischer Kennzeichenerkennung
• Einfahrt von der Seite von Terminal 2 unter Verwendung eines QR-Codes
• beim Ausfahren vom Mitteldeck ist der QR-Code zu verwenden
• Möglichkeit, den Parkplatz auch von Personen mit eingeschränkter Mobilität zu bevorzugten Konditionen zu nutzen

📍 Details zur Anfahrt

Auf die mittlere Ebene P4 gelangt man über eine von zwei Einfahrten. Die erste befindet sich direkt gegenüber Terminal 1 und ist mit einer automatischen Kennzeichenerkennung ausgestattet. Die zweite befindet sich gegenüber Terminal 2 – bei dieser Einfahrt muss ein QR-Code verwendet werden.

Beim Ausfahren von der mittleren Ebene P4 weist der Betreiber auf die Notwendigkeit der Verwendung eines QR-Codes hin.

Wenn du P4 – mittlere Ebene – Offizieller Flughafen-Parkplatz über Parklot buchst, erhältst du die Garantie für einen Stellplatz sowie einen praktisch gelegenen Parkplatz direkt bei den Terminals am Hamburg Airport.

Karte

Rechtliche Informationen

Zur Erfüllung der in Art. 12a Nr. 2 und 4 des Gesetzes vom 30.05.2014 über Verbraucherrechte (GBl. von 2020, Pos. 287) vorgesehenen Verpflichtung informiert der Dienstleister Sie hiermit über die Aufteilung der Pflichten im Zusammenhang mit dem über den Dienst abgeschlossenen Vertrag über die Parkdienstleistung zwischen dem Dienstleister und den Unternehmen, die Eigentümer der Parkplätze sind und ihre Angebote auf dem Dienst des Dienstleisters präsentieren. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass sämtliche auf dem Dienst des Dienstleisters verfügbaren Angebote von Unternehmern stammen.

Die Rolle des Dienstleisters besteht darin:

  1. Angebote für Parkdienstleistungen auf der Website in der von den Parkplatzinhabern oder den für die Zusammenarbeit verantwortlichen Personen übermittelten Fassung zu veröffentlichen, einschließlich der Preise. Der Dienstleister hat nämlich keinen Einfluss auf die Höhe der oben genannten Preise, modifiziert sie nicht und übermittelt stets die aktuellsten Preise, die von den Parkplätzen und Partnern bereitgestellt werden.

  1. Reisenden per E-Mail die folgenden Informationen zu den wesentlichen Merkmalen der Dienstleistung zu geben:

  • Standort des Parkplatzes, Kontaktdaten zum Parkplatzservice;

  • Informationen über Transfers, gegebenenfalls deren Fehlen, insbesondere über deren Dauer;

  • alle vom Parkplatz angebotenen Annehmlichkeiten;

  • Informationen zu sprachlichen Anforderungen, falls die Inanspruchnahme bestimmter Parkdienstleistungen durch den Reisenden von einer erfolgreichen mündlichen Kommunikation abhängt;

  • Informationen über die Verfügbarkeit von Parkdienstleistungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie auf Wunsch des Reisenden genaue Informationen darüber, wie diese an seine Bedürfnisse angepasst werden können.

  1. Bereitstellung von Informationen auf der Website über:

  • den Preis der Parkdienstleistung und die Art der Zahlung;

  • die Art der zusätzlichen Kosten, mit denen der Nutzer belastet werden kann;

  • das Recht des Nutzers, den Vertrag über die Parkdienstleistung innerhalb der in den AGB des Dienstes vorgesehenen Frist vor Beginn der Parkdienstleistung zu kündigen;

  • den Handelsnamen, die Adresse, die Anfahrtsbeschreibung und die Öffnungszeiten des Parkplatzes.

  1. Ermöglichung der Reservierung und des Kaufs der Parkdienstleistung sowie der vom Parkplatz angebotenen Zusatzleistungen.

  1. Ermöglichung des Abschlusses einer Versicherung zur Parkdienstleistung, die von einem externen, nicht vertraglich mit dem Parkplatz verbundenen Partner – Inter Partner Assistance S.A. – angeboten wird.

  1. Bereitstellung individueller kommerzieller Informationen über Angebote an Nutzer, die den Dienst per E-Mail kontaktiert haben.

  1. Durchführung der aus den vom Nutzer geschlossenen Verträgen resultierenden Betreuung, worunter insbesondere die Übermittlung von Informationen zur Reservierung vom Parkplatz sowie die Übermittlung von Informationen von der Versicherungsgesellschaft im Falle eines solchen Kaufs durch den Nutzer zu verstehen ist.

  1. Ermöglichung von Änderungen an der Reservierung durch den Nutzer innerhalb der in den AGB vorgesehenen Frist, Übermittlung aller sonstigen Informationen, die die Durchführung der Parkdienstleistung beeinflussen, sowie Unterstützung bei der Kommunikation des Nutzers mit dem Parkplatz während der Dauer der Parkdienstleistung.

  1. Bearbeitung von Beschwerden aus dem Bereich der eigenen Tätigkeit und der erbrachten Dienstleistungen, insbesondere des Verkaufsprozesses – der Ordnungsmäßigkeit und Qualität der Betreuung im Verkaufsprozess der im Angebot des Dienstes verfügbaren Dienstleistungen sowie der Nachbetreuung.

Die Rolle des Parkplatzes ist:

  • dem Dienstleister Angebote des Parkplatzes zu übermitteln, einschließlich Informationen über den Preis der Dienstleistung, die insbesondere das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Parkplatzgelände sowie die Preise zusätzlicher vom Nutzer in Anspruch genommener Dienstleistungen umfasst;

  • dem Dienstleister Daten und Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Durchführung der Parkdienstleistungen erforderlich sind;

  • dem Dienstleister die Präsentation von Fotos des Parkplatzes und der Transferfahrzeuge in den an den Dienstleister übermittelten Angeboten bereitzustellen;

  • ordnungsgemäße Erfüllung des mit dem Nutzer geschlossenen Vertrags;

  • Bearbeitung von Beschwerden, deren Gegenstand die nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags durch den Parkplatz ist.

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