eParking BUSINESS T3 - P10 - Offizieller Parkplatz des Flughafens Flughafen Frankfurt am Main

Cargo City Süd, 60549, Frankfurt am Main, Niemcy
bereits ab 0.00zł

Informationen über Parkplatz eParking BUSINESS T3 - P10 - Offizieller Parkplatz des Flughafens am Flughafen Frankfurt

eParking Business T3 – P10 – Offizieller Parkplatz des Flughafens

Offizieller Premium-Parkplatz des Flughafens Frankfurt mit Stellplätzen, die mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge ausgestattet sind, direkt am Terminal 3 gelegen.

🚶 Fußweg zum Terminal

eParking Business befindet sich auf dem Parkhaus des Terminals 3. Die Stellplätze sind in der Ebene 3 gelegen, was einen bequemen Fußweg zum Terminal ermöglicht. Reisende, die vom Terminal 1 abfliegen, können den kostenlosen Sky Line Shuttle nutzen, der tagsüber zwischen den Terminals verkehrt. In den Nachtstunden stehen Shuttle-Busse des Flughafens zur Verfügung.

🍵 Zusätzlich

• Parkhaus
• 45 Stellplätze ausgestattet mit AC-Ladegeräten mit 11 kW
• Online-Buchung möglich ab 9 Monaten bis 24 Stunden vor Abflug
• Parkdauer von 1 bis 44 Tagen
• breite Stellplätze im Business-Bereich
• Laden per RFID-Karte, QR-Code oder SMS freischalten
• die Kosten für elektrische Energie werden separat vom Betreiber des Lade-Service abgerechnet
• es ist der eigene Kabel mit Type-2-Stecker zu verwenden
• Aufzüge zum Terminal
• Gepäckwagen verfügbar in Ebene 3 beim Durchgang zum Terminal
• maximale Fahrzeughöhe: 2,10 m

📍 Anfahrtsdetails

Wenn Sie auf der Autobahn A5 fahren, müssen Sie von der Ausfahrt CargoCity Süd / Terminal 3 abfahren und dann den Beschilderungen Terminal 3 / Parking Garage T3 folgen. Die Einfahrt erfolgt über P10 unter Verwendung des QR-Codes, den Sie nach der Buchung erhalten. Die Stellplätze eParking Business befinden sich in der Ebene 3 (Zone A) und sind entsprechend gekennzeichnet, nachdem Sie die Haupteinfahrt passiert haben.

Wenn Sie eParking Business T3 – P10 – Offizieller Parkplatz des Flughafens über Parklot buchen, erhalten Sie eine Platzgarantie sowie einen attraktiven Preis für den offiziellen Parkplatz des Flughafens Frankfurt.

Karte

Rechtliche Hinweise

Im Rahmen der Verpflichtung gemäß Art. 12a Abs. 2 und 4 des Gesetzes vom 30.05.2014 über Verbraucherrechte (Gesetzblatt von 2020, Pos. 287) informiert der Dienstleister hiermit über die Aufteilung der Pflichten im Zusammenhang mit dem über den Dienstvertrag für Parkdienstleistungen zwischen dem Dienstleister und den Eigentümern der Parkplätze, die ihre Angebote auf dem Dienst des Dienstleisters präsentieren. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass alle auf dem Dienst des Dienstleisters verfügbaren Angebote von Unternehmern stammen.

Die Aufgabe des Dienstleisters ist:

  1. Das Platzieren von Angeboten für Parkdienstleistungen auf der Website in der vom Parkplatzbesitzer oder den für die Zusammenarbeit Verantwortlichen übermittelten Formulierung, einschließlich der Preise. Der Dienstleister hat keinen Einfluss auf die Höhe der genannten Preise, ändert sie nicht und übermittelt stets die aktuellsten Preise, die von Parkplätzen und Partnern bereitgestellt werden.

  1. Bereitstellung von Informationen per E-Mail an Reisende über die Hauptmerkmale des Dienstes:

  • Standort des Parkplatzes, Kontaktdaten für die Parkplatzverwaltung;

  • Informationen über Transfers, gegebenenfalls deren Fehlen, insbesondere die Dauer;

  • alle Annehmlichkeiten, die vom Parkplatz angeboten werden;

  • Informationen zu Sprachvoraussetzungen, falls die Nutzung bestimmter Parkdienstleistungen durch den Reisenden von erfolgreicher mündlicher Kommunikation abhängt;

  • Informationen über die Verfügbarkeit von Parkdiensten für Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie, auf Wunsch des Reisenden, genaue Angaben zur Anpassung an seine Bedürfnisse.

  1. Veröffentlichung von Informationen auf der Website über:

  • den Preis der Parkdienstleistung und die Zahlungsmethode;

  • die Art der zusätzlichen Kosten, die dem Nutzer entstehen können;

  • das Recht des Nutzers, den Vertrag über die Parkdienstleistung innerhalb des vom Website-Regelwerk vorgesehenen Zeitraums vor Beginn der Dienstleistung zu kündigen;

  • Handelsname, Adresse, Wegbeschreibung und Öffnungszeiten des Parkplatzes.

  1. Reservierung und Kauf der Parkdienstleistung sowie zusätzlicher vom Parkplatz angebotener Dienste ermöglichen.

  1. Kauf einer vom externen Partner, der keinen Vertrag mit dem Parkplatz hat – Inter Partner Assistance S.A., angebotenen Versicherung für die Parkdienstleistung.

  1. Bereitstellung individueller kommerzieller Informationen über Angebote an Nutzer, die über E-Mail Kontakt mit der Website aufgenommen haben.

  1. Abwicklung der durch den Nutzer abgeschlossenen Verträge, insbesondere die Übermittlung von Informationen über Reservierungen vom Parkplatz sowie die Übermittlung von Informationen von der Versicherungsgesellschaft, falls der Nutzer eine solche Versicherung erworben hat.

  1. Ermöglichung des Nutzers, Änderungen an der Reservierung innerhalb der vom Reglement vorgesehenen Zeit vorzunehmen, sowie die Weitergabe aller sonstigen Informationen, die die Durchführung des Parkdienstes beeinflussen, sowie Unterstützung bei der Kommunikation des Nutzers mit dem Parkplatz während der Parkdienstleistung.

  1. Bearbeitung von Reklamationen im Bereich der eigenen Tätigkeit und der erbrachten Dienstleistungen, insbesondere im Verkaufsprozess – Korrektheit und Qualität der Betreuung im Verkaufsprozess der im Serviceangebot verfügbaren Dienstleistungen sowie der After-Sales-Betreuung.

Die Aufgabe des Parkplatzes ist:

  • die Übermittlung von Parkplatzangeboten an den Dienstleister, einschließlich Informationen über den Preis der Dienstleistung, insbesondere Parken auf dem Parkplatz sowie die Preise für zusätzliche Dienstleistungen, die der Nutzer in Anspruch nimmt;

  • die Bereitstellung von Daten und Informationen an den Dienstleister, die für die Erbringung der Parkdienstleistungen erforderlich sind;

  • die Bereitstellung von Präsentationen mit Fotos des Parkplatzes und Transferfahrzeugen in den Angeboten, die an den Dienstleister geliefert werden;

  • ordnungsgemäße Erfüllung des mit dem Nutzer geschlossenen Vertrags;

  • Bearbeitung von Reklamationen, deren Gegenstand die nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags durch den Parkplatz ist.

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